RICHTIG HEIZEN UND LÜFTEN – WICHTIGE TIPPS VON IHRER HAUSVERWALTUNG / IMMOBILIENVERWALTUNG

Richtiges Heizen und Lüften schützt Ihre Wohnung vor Feuchtigkeit und Schimmel und sorgt für ein gesundes Raumklima. Mit ein paar einfachen Regeln – vor allem regelmäßigem Stoßlüften und ausreichendem Heizen – lassen sich viele Schäden vermeiden. Falsches Wohnverhalten kann dagegen zu feuchten Wänden, Schimmelbildung und möglichen gesundheitlichen Beschwerden wie Atemwegsproblemen oder Allergien führen.

Warum richtiges Heizen und Lüften so wichtig ist

In jeder Wohnung entsteht täglich viel Feuchtigkeit: durch Atmen und Schwitzen, beim Kochen, Duschen oder Baden und durch Zimmerpflanzen. Wenn diese feuchte Luft nicht nach außen abgeführt wird, schlägt sie sich an den kälteren Flächen – vor allem an Außenwänden, Fensternischen und hinter Möbeln – nieder. Dauerhaft feuchte Stellen begünstigen Schimmel, der nicht nur die Bausubstanz schädigt, sondern auch die Gesundheit beeinträchtigen kann (z.B. Hautreizungen, Asthma, Allergien, chronische Atemwegsbeschwerden).

Richtiges Lüften – so geht es einfach im Alltag

Beim Lüften ist die Art wichtiger als die Dauer:

  • Vermeiden Sie Dauerkippstellung der Fenster, insbesondere in der Heizperiode. Gekippte Fenster führen zu Wärmeverlust, aber nur zu geringem Luftaustausch – die Wände bleiben kalt und feucht.
  • Lüften Sie besser mehrmals täglich kurz und kräftig: morgens, mittags und abends die Fenster weit öffnen (Stoßlüftung) oder für Durchzug sorgen (Querlüftung), jeweils etwa 5–10 Minuten.
  • Nach dem Duschen oder Baden: Fenster im Bad vollständig öffnen und etwa 10 Minuten lüften, damit der Wasserdampf entweichen kann.
  • Beim Kochen ohne Dunstabzug: Nach dem Kochen zusätzlich 5–10 Minuten Stoßlüften, damit Kochdünste und Feuchtigkeit abgeführt werden.
  • Viele Pflanzen im Raum erhöhen die Luftfeuchtigkeit. In solchen Räumen sollte häufiger gelüftet werden.

Ein einfacher Praxistipp: Wenn die Fenster innen beschlagen, ist die Luftfeuchtigkeit zu hoch – dann sofort kurz, aber kräftig lüften.

Richtiges Heizen – gleichmäßig statt „Energiesparen um jeden Preis“

Zu kalte Räume begünstigen Feuchtigkeit und Schimmel, weil die Luft weniger Wasser aufnehmen kann und sich Feuchtigkeit an kalten Oberflächen niederschlägt.

  • Halten Sie in Wohn‑ und Schlafräumen tagsüber etwa 20 °C, nachts nicht deutlich darunter (mindestens etwa 17 °C).
  • Heizen Sie alle Räume in der Wohnung in angemessenem Maß. Es ist ungünstig, nur den Aufenthaltsraum zu heizen und die übrigen Räume kalt zu lassen.
  • Lassen Sie Räume nicht völlig auskühlen. Ständiges Aufheizen von sehr kalten Räumen verbraucht oft mehr Energie, als eine gleichmäßige, moderate Beheizung.
  • Vermeiden Sie, Heizkörper durch Verkleidungen, schwere Vorhänge oder Möbel zu verdecken. Der Wärmestrom muss ungehindert zirkulieren können.

Möbel richtig stellen – Luftzirkulation ermöglichen

Auch die Möblierung hat Einfluss auf das Raumklima:

  • Stellen Sie große Möbel (z.B. Schränke, Sofas, Betten) nicht direkt an kalte Außenwände.
  • Halten Sie einen Abstand von mindestens 5 cm zur Wand, besser etwas mehr, damit die Luft dahinter zirkulieren kann.
  • Besonders in Schlafzimmern mit Außenwänden ist ein Abstand zwischen Bett und Wand wichtig, um Kondenswasser und Schimmelbildung zu vermeiden.

Mögliche Folgen von falschem Heizen und Lüften

Wer dauerhaft falsch heizt und lüftet, riskiert:

  • Feuchte Wände und Decken
  • Schimmelbefall in Ecken, hinter Schränken oder an Fenstern
  • Gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Allergien, Schleimhautreizungen, chronische Atemwegsbeschwerden)
  • Streit über die Verantwortung und Kosten der Schimmelbeseitigung

Wird Schimmel entdeckt, sollte der Schaden umgehend der Hausverwaltung / Immobilienverwaltung bzw. dem Eigentümer gemeldet werden, damit schnell reagiert und weitere Schäden vermieden werden können.

[Text/Bild: Hausverwaltung Ruhrmetropole]


MODERNE, DICHTSCHLIESSENDE FENSTER? VERMIETER HAT MIETER AUF BESONDERES WOHNVERHALTEN HINZUWEISEN UM SCHIMMELBILDUNG ZU VERMEIDEN!

Immobilienverwalter und Vermieter kennen das Problem: Häufig wird in Mietwohnungen auftretender Schimmel durch ein mangelhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter hervorgerufen. Doch auch der Vermieter hat Pflichten. Er hat den Mieter bei Einbau oder Vorhandensein isolierverglaster Kunstofffenster ausreichend und präzise auf ein angepasstes Heiz- und Lüftungsverhalten hinzuweisen.

Hat er das versäumt und es kommt zu Schimmelbildung oder Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, ist der Mieter dazu berechtigt, die Miete zu mindern.

Tritt in einer Wohnung Schimmel auf, ist dies grundsätzlich ein Mangel.

Hat der Mieter hingegen die Schimmelbildung zu verursachen, weil er nicht ausreichend geheizt und gelüftet hat, haftet der Vermieter nicht. Solange die Ursache der Schimmelbildung allerdings umstritten ist, muss zunächst der Vermieter alle Ursachen ausräumen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Er muss also zunächst nachweisen, dass keine Baumängel vorhanden sind und der Zustand der Fenster, Türen und Heizung keinen Einfluss auf die Feuchtigkeitsbildung hat. Ebenso müssen Folgen von Wärmebrücken oder Eingriffe in die raumklimatischen Verhältnisse ausgeschlossen werden.

Schimmel: Vermieter muss beweisen, dass keine Baumängel vorliegen

Erst wenn dem Vermieter dieser Beweis gelingt, muss der Mieter nachweisen, dass die Schimmelursache nicht aus seinem Verantwortungsbereich stammt.

Lässt der Vermieter neue, dicht schließende Fenster einbauen, muss er die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit treffen. In Frage kommt zum Beispiel der Einbau einer Lüftungsanlage, um den notwendigen Luftaustausch zu gewährleisten.

Hat der Vermieter allerdings keine solchen Maßnahmen ergriffen und den Mieter auch nicht auf ein verändertes Wohnverhalten hingewiesen, haftet der Mieter nicht für die Schimmelbildung.

Richtiges Heizen und Lüften

In der Regel reicht es aus, wenn der Mieter morgens und abends für ca. 10 Minuten stoßlüftet, wenn kein Hinweis auf ein besonderes Wohnverhalten vorhanden ist. Im Einzelfall kann auch ein zusätzliches Heizen und Lüften erforderlich sein. Wird der Mieter allerdings nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, über das übliche Maß hinaus zu Heizen und zu Lüften bzw. den Abstand der Möbel zu den Wänden zu vergrößern, ist der Mieter auch nicht dazu verpflichtet.

Weitere Informationen zum Thema Heizen und Lüften finden Sie hier auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW.


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