WEG-VERWALTUNG – WOHNUNGSEIGENTUMSVERWALTUNG

WEG-Verwaltung bzw. Wohnungseigentumsverwaltung ist ein komplexes Thema. Verwaltung ist das organisierte, planvolle und nach bestimmten Normen ablaufenden Handeln, das unter Berücksichtigung ökonomischer Regeln für die Umsetzung des Willens der Wohnungseigentümer stattfindet. Grundlage dafür ist das deutsche Wohneigentumsgesetz kurz (WEMoG). Dieses definiert auch den rechtlichen Rahmen für die zu erbringenden Leistungen des Verwalters:

  • Hausbuchhaltung mit Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Belegführung und -prüfung
  • Kontenführung und Zahlungsverkehr
  • Einberufung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Protokollierung von Beschlüssen der WEG-Versammlung inklusive Anlage einer Beschlusssammlung
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Einberufung und Abhaltung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
  • Erstellung und Überwachung einer Hausordnung
  • Regelmäßige Objektbegehung mit Protokollerstellung inklusive technischer Kontrollen des Objektes, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von technischen Fachleuten
  • Einsatz von Hilfskräften zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (Hausmeister, Reinigungskräfte, Handwerker etc.)
  • Verwaltung der notwendigen Sach- und Haftpflichtversicherungen inkl. der Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Verwaltung sonstiger Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft, zum Beispiel Wartung Heizung, Wartung, Aufzug, Energieversorgung, Energieabrechnung etc.
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Vorbereitung, Planung und Durchführung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums unter Zuhilfenahme von Fachkräften
  • Korrespondenz mit Behörden
  • Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens
  • Terminüberwachung von Angeboten, Auftragsausführungen, Schlussrechnungen und Abmahnungen von Leistungsrückständen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gemeinschaft nach Außen und gegenüber einzelnen Eigentümern
  • Zustimmungserklärung bei Veräußerung des Wohnungseigentums, soweit dies die Teilungserklärung vorsieht
  • Anmahnung von rückständigen Hausgeldzahlungen
  • Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Erfüllung behördlicher Auflagen
  • Genehmigungsanforderungen aller Art
  • Vorbereitung und Durchführung von Mahn- und Klageverfahren

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